Private Unfallversicherung
Leistungen
Mögliche Nebenleistungen bei Unfallversicherungen
Vielfach können bei Unfallversicherungen außer der Hauptleistung
(einmalige Invaliditätssumme oder Invaliditätsrente) weitere
Nebenleistung für den Versicherungsfall vereinbart werden.
Im Folgenden erfolgt eine Aufstellung solcher eventuellen Nebenleistungen:
- Todesfalleistung
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Führt der Unfall innnerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch
auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe.
- Tagegeld
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Führt der Unfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit,
so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld gezahlt.
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Die Bemessung des Beeinträchtigungsgrades richtet sich nach der
Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten.
Das Tagegeld wird längstens für ein Jahr, vom Unfalltage an gerechnet,
gezahlt.
- Übergangsleistung
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Besteht nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalles
ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch eine unfallbedingte
Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit von mehr als fünfzig Prozent und hat
diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden,
so wird die im Vertrag vereinbarte Übergangsleistung erbracht.
- Krankenhaustagegeld
-
Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der
Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer
Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre,
vom Unfalltage an gerechnet. Der Einlieferungstag und der Entlassungstag
werden als jeweils ein Krankenhaustag gewertet.
Krankenhaustagegeld entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien,
Erholungsheimen und Kuranstalten.
- Genesungsgeld
-
Ein Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus.
Das Genesungsgeld ist an den Abschluß des Krankenhaustagegeldes gekoppelt.
Es wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die
Krankenhaustagegeld geleistet wird. Bei den Gesellschaften unterschiedlich
ist die maximale Dauer der Auszahlung.
Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalles
gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt.
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Bergungs- und Rettungskosten
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Bis zur Höhe der im Versicherungsschein festgelegten Summe pro
versicherter Person ersetzt der Versicherer
- die notwendigen Kosten für die Bergung des Versicherten
- im Zusammenhang mit einem Unfall (einschließlich der Kosten für
den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus),
- bei der Vermutung eines Unfalls,
- zu Abwendung eines drohenden Unfalles aus Berg,- See- und Feuersnot
- die notwendigen zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem
Unfall für die Rückfahrt des Verletzten zum Heimatort sowie für den
Transport von Unfallorten zum Heimatort entstehen.
- Kosmetische Operationen
-
Wird durch einen Unfall die Körperoberfläche der versicherten Person derart
beschädigt oder verformt, dass nach Abschluß der Heilbehandlung das
Erscheinungsbild der versicherten Person hierdurch dauernd beeinträchtigt
ist, so übernimmt der Versicherer die mit der Operation und der
klinischen Behandlung im Zusammenhang stehenden Kosten für Arzthonorare,
Medikamente. Verbandszeug und sonstige ärztlich verordnete Heilmittel
sowie die Kosten für die Unterbringung und Verpflegeung in der Klinik
bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Außerdem können gegebenfalls folgende Zusatzoptionen vereinbart werden:
- Sofortleistung bei Schwerverletzungen als Anspruch, der bei bestimmten
schweren Verletzungen nach Eintritt des Unfalles besteht,
- Kurbeihilfe,
- Schulausfallgeld,
- Kosten für "Rooming-In"
- sowie eventuell weitere Vereinbarungen.
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