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RechtsschutzversicherungSpartenVerwaltungs-Rechtsschutz in VerkehrssachenDer Rechtsschutz dient der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten in Verkehrssachen. Meistenteils wird er in Anspruch genommen zwecks Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. (Wenn allerdings in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren der Führerscheinentzug droht, gehört dies nicht zum Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, sondern zum Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.) In folgenden Fällen kann zum Beispiel der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen in Anspruch genommen werden:
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