Haftpflichtversicherung
Bauherren-Haftpflicht
Die Versicherung schützt den Bauherrn vor Haftpflichtansprüchen
während der Bauzeit
- als Besitzer des Baugrundstücks und des zu errichtenden Gebäudes
- bei der Durchführung des Bauvorhabens
- von Besuchern, die er selbst auf den Bau führt
- bei Ausführen von Eigenleistungen
Beispiele aus der Praxis können sein:
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Verkehrsbehindernd abgeladenes und nicht beleuchtetes Baumaterial
führte zu einem Motorradunfall bei dem der junge Fahrer eine
Querschnittslähmung erlitt. Der Bauherr sieht sich Schadenersatzforderungen
in Höhe von insgesamt 1,8 Millionen Euro gegenüber.
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Ein Kind fiel in eine nicht abgedeckte Kalkpfanne und erlitt leichtere
Verbrennungen. Für die daraus entstandenen Kosten und das Schmerzensgeld
muss der Bauherr aufkommen.
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